OLG Karlsruhe - Urteil vom 13.10.2010
6 U 64/10
Normen:
BGB § 652;
Fundstellen:
GRUR-RR 2011, 74
MDR 2011, 379
NJW-RR 2011, 119
NZM 2011, 162
wrp 2010, 1553
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 16.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 94/09

Zulässigkeit der Überlassung eines Mietvertragsformulars an Vermietinteressenten durch einen Makler

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2010 - Aktenzeichen 6 U 64/10

DRsp Nr. 2010/21099

Zulässigkeit der Überlassung eines Mietvertragsformulars an Vermietinteressenten durch einen Makler

Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 16.03.2010 - 11 O 94/09 KfH - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 652;

Gründe:

Zum Sachverhalt:

Der Kläger ist der Anwaltsverein X, der sich nach § 1 seiner Satzung u.a. der Bekämpfung von unzulässiger Rechtsberatung widmet. Die beklagte Gesellschaft ist Immobilienmaklerin. Sie schaltete in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 08./09. August 2009 eine Anzeige, in der es heißt:

"Vorstand sucht 1 FH/5ZKB

in [Ort] bzw. näherer Umgebung zur Miete. Für Vermieter kostenfrei. Mietvertrag ebenfalls kostenfrei. 20 Jahre Kompetenz in Vermietung!"