A.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldner die Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 63.020,00 EUR aus einem am 12. August 2006 geschlossenen Gewerberaummietvertrag an die Kreissparkasse W ..........., an die die Mietzinsansprüche abgetreten wurden. Die Klägerin hat mit Mietvertrag vom 12. August 2006 das in ihrem Eigentum stehende 1., 2. und 3. Obergeschoss auf dem Grundstück F zum Zweck des Betriebs eines Fitnessstudios an die Beklagten vermietet.
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