Streitig ist, ob ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen trotz eines dinglichen Wohnungsrechtes steuerlich anzuerkennen ist.
Der Kläger wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt, seine Frau ist als Angestellte tätig. Mit notariellem Vertrag vom 21. Mai 1992 übertrugen die Eheleute A. die Eltern des Klägers und deren Schwägerin Frau B. u. a. ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück als Miteigentum zu je 1/2 an den Kläger und seine Frau. Sie vereinbarten unter anderem
1. ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht sowie
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