Zur Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in notariellem Kaufvertrag über Altgebäude
OLG Koblenz, Urteil vom 09.01.2002 - Aktenzeichen 1 U 860/99
DRsp Nr. 2002/5846
Zur Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in notariellem Kaufvertrag über Altgebäude
»1. Der Gewährleistungsaussschluß in einem notariellen Kaufvertrag ist auch dann wirksam, wenn das verkaufte etwa 100 Jahre alte Fachwerkhaus kurze Zeit später - nicht vorhersehbar - aufgrund baupolizeilicher Anweisung abgerissen werden muß.2. Der Verkäufer sichert im Regelfall durch die Mitteilung von bestehenden Mietverträgen nicht dauerhafte Einkünfte / Mieteinnahmen für die Zukunft zu.«