OLG Koblenz - Urteil vom 07.02.2008
5 U 869/07
Normen:
EuGVVO Art. 15 Abs. 1 lit c ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2008, 434
ZMR 2008, 723
ZMR 2009, 572
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 157/06

Zurechnung eines Rechtsgeschäfts zur beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 5 U 869/07

DRsp Nr. 2008/22328

Zurechnung eines Rechtsgeschäfts zur beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

»1. Der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist ein Vertrag auch dann, wenn er mit dem letztlich beabsichtigten Rechtsgeschäft beruflichen oder gewerblichen Inhalts derart verknüpft ist, dass beide als untrennbar aufeinander bezogene Einheit erscheinen (hier: Maklervertrag und vermitteltes Rechtsgeschäft).2. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c ist nicht anwendbar, wenn die auf den Mitgliedstaat ausgerichtete Tätigkeit für den konkreten Vertragsschluss nicht ursächlich war.«

Normenkette:

EuGVVO Art. 15 Abs. 1 lit c ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die vom Landgericht verneinte internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Der in Deutschland wohnhafte Kläger, von Beruf Bankkaufmann, beansprucht vom beklagten Rechtsanwalt, dessen Wohn- und Kanzleisitz in Griechenland liegt, Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Vertrages, durch den der Beklagte sich verpflichtet haben soll, in Griechenland Kaufverträge über zwei Eigentumswohnungen herbeizuführen.