I. Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die vom Landgericht verneinte internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Der in Deutschland wohnhafte Kläger, von Beruf Bankkaufmann, beansprucht vom beklagten Rechtsanwalt, dessen Wohn- und Kanzleisitz in Griechenland liegt, Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Vertrages, durch den der Beklagte sich verpflichtet haben soll, in Griechenland Kaufverträge über zwei Eigentumswohnungen herbeizuführen.
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