Die Kläger nehmen die Beklagte auf Zahlung eines Mietzinszuschlags wegen Untervermietung in Anspruch.
Die Kläger sind nach unterschiedlicher Beteiligung (vgl. Bl. 4 d.A.) Eigentümer eines Geschäftsgrundstückes in , , auf dem sich das Einkaufszentrum befindet.
Die Rechtsvorgängerin der Kläger, die Firma Handelszentrum schloß am 29.5.1984 mit der Beklagten einen Mietvertrag über das nunmehr im Eigentum der Kläger stehende Geschäftsgrundstück, in dem u.a. festgehalten ist (vgl. dazu Anlage K 1, zu Bl. 1/24 d. A.):
§ 3: Miethöhe
Der Mietzins beträgt monatlich DM 12,-- pro m²/Mietfläche ...
§ 7: Benutzung der Mieträume/Untervermietung
(1) Die Rechte des Mieters aus dieser Vereinbarung können auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters übertragen werden. Diese ist zu erteilen, wenn der Mieter nachweist, daß dieser bonitätsmäßig dem Mietet gleichzusetzen ist.
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