OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2001
10 U 189/99
Normen:
ZPO § 87 § 345 § 513 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 833
OLGReport-Düsseldorf 2001, 280

Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände des Berufungsklägers bei unzulässigem Erlaß

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001 - Aktenzeichen 10 U 189/99

DRsp Nr. 2001/7884

Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände des Berufungsklägers bei unzulässigem Erlaß

»1. Der Erlass eines zweiten Versäumnisurteils setzt einen zulässigen Einspruch gegen das zunächst ergangene Versäumnisurteil voraus.2. Hat das Gericht erster Instanz irrtümlich das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils angenommen, ist der Berufungskläger nicht darauf beschränkt geltend zu machen, ein Fall der Säumnis habe nicht vorgelegen.«

Normenkette:

ZPO § 87 § 345 § 513 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Mit ihrer Klage vom 07.07.1998 hat die Klägerin den Beklagten "aus einer Mietgarantie, hilfsweise aus Schadensersatz" auf Zahlung eines Betrages von 539751,66 DM nebst 5 % Zinsen von 38956,46 DM ab Eintritt der Rechtshängigkeit am 28.04.1999 in Anspruch genommen. Durch Versäumnisurteil vom 21.07.1999 hat das Landgericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt.