b) Verbindung mit Zahlungs- und Feststellungsanträgen

Autor: Emmert

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Der Räumungsantrag kann mit weiteren Anträgen verknüpft werden. Der Vermieter kann neben der Herausgabe der Wohnung die Zahlung rückständiger Mieten bzw. Nutzungsentschädigung begehren. Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gem. § 259 ZPO wegen der bis zur Räumung anfallenden Nutzungsentschädigung ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.5)

Es ergeben sich damit drei Möglichkeiten des prozessualen Vorgehens:

isolierte Räumungsklage und gesonderte Geltendmachung der Zahlungsforderungen;

Klage auf Räumung und Zahlung der aufgelaufenen Rückstände;

Klage auf Räumung, Zahlung der aufgelaufenen Rückstände und künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Mietsache.

Welcher dieser Wege gewählt wird, ist nach prozesstaktischen und Kostengesichtspunkten zu beurteilen.

Im Einzelnen:

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Steht die zügige Erlangung eines Räumungstitels im Vordergrund, sollte eine erhoben werden. Meist ordnet das Gericht das schriftliche Vorverfahren an, darüber hinaus kann ein Versäumnisurteil nach §  Abs.  auch schon vor Ablauf der zweimonatigen Schonfrist ergehen Die Zahlungsansprüche - nicht jedoch ein etwaiger Feststellungsanspruch - können ggf. im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.