1. Definition des Wärmecontractings

Autor: Emmert

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Wärmecontracting als eine bedeutsame Unterform des Contractings hat die Lieferung von Wärme durch einen mit dem Vermieter nicht identischen Dritten auf der Grundlage eines entweder mit dem Vermieter oder mit den Mietern selbst geschlossenen Vertrags zum Gegenstand. Dabei übernimmt der Contractor genannte Lieferant die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb der Wärme bzw. Warmwasser erzeugenden Anlage.1)

Hierbei sind verschiedene Ausgestaltungen in der Praxis denkbar.

a) Fernwärmeversorgung

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Die ursprüngliche Variante des Wärmecontractings ist die seit Jahrzehnten praktizierte Versorgung von Mietwohnungen mit Fernwärme. Die Heizenergie wird hierbei in einer zentralen Anlage, i.d.R. einem Großkraftwerk, als Haupt- oder Nebenprodukt erzeugt und ähnlich wie z.B. Elektrizität über teils kilometerlange Versorgungsleitungen an Haushalte abgegeben, wobei auf diese Art zum Teil ganze Städte von einer Anlage versorgt werden.

b) Nahwärmeversorgung

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