Autor: Emmert |
Der Abschluss eines Wärmecontractingvertrags allein berechtigt den Vermieter nicht zu einer Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Insbesondere ist die bloße Umstellung auf Nahwärmeversorgung nicht automatisch umweltfreundlicher, wie z.B. das LG München II in einer Entscheidung vom 28.12.199949) irrtümlich angenommen hat.
Modernisiert der Vermieter zugleich die Heizungsanlage oder tauscht z.B. Einzelöfen gegen eine neue Zentralheizung aus, kommt jedoch eine Mieterhöhung nach Maßgabe der §§ 559 ff. BGB in Betracht.
49) | LG München II vom 19.12.1999 - |
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