Lizenziertes Produkt
Der Mieter muss beweisen:
- dass er Einrichtungen eingebracht hat,
- die für die Bemessung der Entschädigung maßgeblichen Umstände,
- dass der Vermieter ihm die Wegnahme untersagt hat.
Der Vermieter muss beweisen:
- dass der Mieter die Einrichtungen freiwillig zurückgelassen hat.