I. Begriff des betreuten Wohnens

Autoren: Emmert/Wiek

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Betreutes Wohnen bedeutet die Führung eines selbständigen Haushalts im Alter in altersgerechten, komplett ausgestatteten Wohnungen, bei denen den Mietern Betreuungs- und Dienstleistungen verschiedenster Art angeboten werden. Gelegentlich werden diese Leistungen im Mietvertrag mitvereinbart. In der Regel sind allerdings Vermieter und Betreuer nicht identisch. Abgeschlossen werden dann ein Miet-/Nutzungsvertrag mit dem Vermieter und ein gesonderter Grundbetreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung.1)

Betreuungsverträge werden von Wohlfahrtsverbänden (z.B. Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband) oder Privatunternehmen angeboten. Die Betreuungsverträge sind regelmäßig so gestaltet, dass neben dem Grundservice, der gegen eine monatliche Pauschale zwischen Mieter und Betreuungseinrichtung vereinbart wird, auch Wahlleistungen in Anspruch genommen werden können, die das Grundangebot individuell ergänzen. Zum Grundangebot gehören i.d.R. ein Hausnotruf, die Vorsorge für Notfallsituationen, die Vermittlung kleinerer Besorgungen und hauswirtschaftlicher Dienste, die Beratung im Umgang mit den Behörden und die Unterstützung bei der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben.2)

Als zusätzliche Wahlleistungen kommen z.B. die medizinische Versorgung, Verpflegung oder Wohnungsreinigung in Betracht.