Autor: Emmert |
Gemäß § 9 Abs. 1 UStG kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung seiner Mieteinnahmen verzichten und damit von seinem Recht zum Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG Gebrauch machen, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Mieteinnahmen aus der Vermietung von Wohnraum ist damit ausgeschlossen, da der Wohnraummieter kein Unternehmer ist.
Bei der Vermietung von Sondereigentum kommt eine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer auf die Nebenkosten nur in Betracht, wenn nicht nur der einzelne Eigentümer, sondern auch die Eigentümergemeinschaft auf die Steuerbefreiung verzichtet hat.2)
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