a) Allgemeines

Autor: Emmert

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Gemäß § 9 Abs. 1 UStG kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung seiner Mieteinnahmen verzichten und damit von seinem Recht zum Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG Gebrauch machen, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Mieteinnahmen aus der Vermietung von Wohnraum ist damit ausgeschlossen, da der Wohnraummieter kein Unternehmer ist.

Praxistipp:

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Wird zu Sicherungszwecken neben dem mietenden Unternehmen eine Privatperson als Partei in den Mietvertrag aufgenommen, um auch diese ggf. für Forderungen aus dem Mietverhältnis haftbar zu machen, führt dies zum Wegfall der Optionsmöglichkeit, da dann keine Vermietung an einen Unternehmer mehr gegeben ist.1)

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Bei der Vermietung von Sondereigentum kommt eine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer auf die Nebenkosten nur in Betracht, wenn nicht nur der einzelne Eigentümer, sondern auch die Eigentümergemeinschaft auf die Steuerbefreiung verzichtet hat.2)

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