Autor: Griebel |
Räume sind feste Gebäude sowie umschlossene Innenräume von Gebäuden, in denen sich ihrer Größe nach ein Mensch aufhalten kann.7) Ein Banksafe fällt deshalb nicht darunter.
Bewegliche Wohncontainer werden nicht von § 108 InsO erfasst.8)
7) | Braun/Kroth, InsO, 9. Aufl. 2022, § 108 Rdn. 10. |
8) | OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.1991 - 10 U 124/90, ZIP 1992, 256. |
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