Die Kläger sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger erzielt als xxx Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, daneben Honorareinkünfte als Dozent. Die Klägerin erzielt als xxx Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben hat sie im Veranlagungszeitraum 1996 Einkünfte aus der Vermittlung von Versicherungen erzielt. Die Kläger haben vier Kinder.
Sie sind Eigentümer einer zum 1. Juni 1993 erworbenen Zwei-Zimmer-Eigentumswohnung in der xxx in xxx, die der Kläger bis zum 15. Dezember 1993 selbst genutzt hat, und die danach möbliert vermietet wurde, als durch den Nachzug der Familie ein größerer Wohnraumbedarf entstand. Zumindest in den Streitjahren umfasste die Miete auch die Stromkosten.
Die Kläger haben aus dieser Wohnung stets Verluste erzielt:
1993 (ab 16.12.93) 2.059,00 DM
1994 23.737,00 DM
1995 18.259,00 DM.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|