OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.09.2012 (12 E 764/12)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der [...]