OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.02.2019 (4 A 1331/16)
Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.5.2016 wird zugelassen. Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten. Die Berufung ist nach § [...]