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OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.02.2019 (4 A 1331/16)

Auslegung der Bestimmtheit eines Widerrufsbescheids nach den gemäß §§ 133, 157 BGB geltenden Maßstäben

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.5.2016 wird zugelassen. Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten. Die Berufung ist nach § [...]
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.02.2019 (4 B 1137/18)

Nutzung des Bistros als eigenständiger gastronomischer Betrieb; Rechtfertigung eines fehlerhaften Widerrufs der Geeignetheitsbestätigung;...

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.7.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des [...]