Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. November 2019 wird auf Kosten der Klägerin zu 2 zurückgewiesen.
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist eine Schadenersatzforderung der Klägerin zu 2 gegen den Beklagten zu 2 aus einem Automatenaufstellvertrag für den Zeitraum von Mai bis einschließlich Dezember 2017.
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