Mietminderung bei Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers; Rechtsfolgen zu hoher Mietminderung
LG Berlin, vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 65 S 201/93
Mietminderung bei Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers; Rechtsfolgen zu hoher Mietminderung
1. Ist ein Zimmer einer Mietwohnung nicht benutzbar, so bemißt sich der Umfang der Mietminderung nach der anteiligen Fläche (hier: 22 %). 2. Zahlungsverzug aufgrund einer vom Mieter falsch eingeschätzten Mietminderungsquote berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges.
Fundstellen
Grundeigentum 1994, 1381
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