Im Vergleich zu dem in § 5 besprochenen "Standard"-Grundstückskaufvertrag weist der vorstehende Beispielkaufvertrag über Wohnungseigentum die im Folgenden erläuterten Besonderheiten auf.
Während der Käufer eines Einfamilienhauses mit seinem Grundeigentum nach eigenem Gutdünken verfahren darf (§ 903 Satz 1 BGB), ist der Käufer einer Eigentumswohnung insoweit durch den Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingeschränkt. Für ihn gelten sämtliche Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft. Dementsprechend sind alle Bestimmungen der Teilungserklärung inkl. etwaiger Änderungen, der Gemeinschafts- und einer etwaigen Hausordnung sowie alle von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse für ihn bindend. Daher enthält der vorstehende Kaufvertragsentwurf hierzu einige (weitgehend selbsterklärende) Regelungen.
In ähnlicher Weise bedarf auch der Übergang von Lasten auf den Käufer einer umfangreicheren Regelung, siehe dazu die Bestimmungen im vorstehenden Vertrag u.a. zum Wohngeld und zur Instandhaltungsrücklage.
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