Auch für die Abwicklung des vorstehenden Vertrags gilt grundsätzlich das im Kapitel zum allgemeinen Grundstückskaufvertrag Gesagte (siehe § 5 Abschnitt VII.).
Es sind jedoch die folgenden Besonderheiten zu beachten:
Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde kommt wegen des Ausschlusses in § 24 Abs. 2 BauGB bei Wohnungseigentum schon kraft Gesetzes nicht in Betracht; Verzichtserklärung oder Negativattest der zuständigen Gemeinde müssen demnach nicht eingeholt werden.
Zur lastenfreien Eigentumsumschreibung sind daher im vorstehenden Fall erforderlich:
die Genehmigung des Wohnungseigentumsverwalters, |
die Löschungsunterlagen der Deutschen Bank AG in Musterstadt bzgl. des Rechts Abteilung III lfd. Nr. 4 über 90.000 € sowie |
die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
Um Wiederholungen zu vermeiden, sind nachfolgend nur diejenigen Formschreiben abgedruckt, die erst durch die Besonderheiten des Verkaufs von Wohnungseigentum erforderlich werden:
Muster: Einholung der Verwaltergenehmigung
Muster: Verwalterzustimmungserklärung
Checkliste: Ordnungsgemäße Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters
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