III. Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB

Zur Veranschaulichung soll der folgende Beispielfall dienen.

Fallgestaltung

Wir erinnern uns an den Musterkaufvertrag Vogel/Kaufbold (oben § 5 ab Abschnitt III.) Zur lastenfreien Übertragung des Grundstücks war die Erteilung einer Löschungsbewilligung der Frau Valentina Vogel geborene Voldemort, der Mutter des Verkäufers, für das zu Lasten des verkauften Grundstücks eingetragene Wohnungsrecht in Abteilung II unter lfd. Nr. 1 erforderlich. Sie hat damit ein dingliches Recht am Grundstück Schlossstraße 9 aufgegeben.

Nehmen wir an, dass Mutter Vogel von ihrem Sohn, dem Verkäufer Vogel, als Gegenleistung für die Aufgabe ihres Wohnungsrechts in der Schlossstraße 9 verlangt, dass ihr an einer Wohnung in der Nachbarschaft ein neues Wohnungsrecht bestellt und im Grundbuch eingetragen wird. Herr Vogel hat zufällig noch in dem Objekt Schlossstraße 5 "etwas frei".

Die zur Bestellung des Wohnungsrechts im Grundbuch erforderliche Eintragungsbewilligung kann wie im folgenden Muster formuliert werden:

Muster: Bewilligung der Eintragung eines Wohnungsrechts gem. § 1093 BGB

Anmerkungen

Der künftige Wohnungsberechtigte muss an der Bestellung nicht mitwirken. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 GBO, der hier nicht einschlägig ist, genügt für die Eintragung die , hier also von Herrn Vogel als Grundstückseigentümer (§ , formelles Konsensprinzip, siehe oben § 3 Abschnitt VIII. Ziffer 2.).