10.2 Fahrverbot

Autor: Koehl

Gegen den Betroffenen, gegen den wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt wird, wird i.d.R. auch ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG) angeordnet.