Autor: Koehl |
Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 FeV). Er muss Folgendes umfassen:
Daten zur Person und zum Wohnsitz |
Erklärung zu anderweitiger Fahrerlaubnis |
Geburtsurkunde |
Lichtbild |
Nachweis des Sehvermögens |
Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung (nur bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen, vgl. § 21 Abs. 3 Nr. 4 FeV) |
Nachweis zur Versorgung Unfallverletzter |
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B ist zu versagen, wenn der Nachweis, dass die in der Anlage 6 zur FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen genannten Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind, nicht erbracht wurde (VG Saarland, Urt. v. 01.09.2011 -
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