12.2 Ordnungsgemäßer Antrag

Autor: Koehl

Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 FeV). Er muss Folgendes umfassen:

Daten zur Person und zum Wohnsitz

Erklärung zu anderweitiger Fahrerlaubnis

Geburtsurkunde

Lichtbild

Nachweis des Sehvermögens

Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung (nur bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen, vgl. § 21 Abs. 3 Nr. 4 FeV)

Nachweis zur Versorgung Unfallverletzter

Nachweis Sehvermögen

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B ist zu versagen, wenn der Nachweis, dass die in der Anlage 6 zur FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen genannten Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind, nicht erbracht wurde (VG Saarland, Urt. v. 01.09.2011 - 10 K 325/11).

Nachweis zur Versorgung Unfallverletzter