Autor: Koehl |
Die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar, der in der Hauptsache mit Widerspruch (je nach Landesrecht) und Verpflichtungsklage angegriffen werden kann. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ein Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder einstweiliger Erteilung des Prüfauftrags einschlägig.
PraxistippRechtsprechung zum Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis - VG Saarland, Beschl. v. 25.01.2012 - Allein die etwaige Gefährdung der beruflichen Existenz rechtfertigt grundsätzlich nicht die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, da die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs den wirtschaftlichen und beruflichen Interessen des Einzelnen vorgeht. - VG Saarland, Urt. v. 29.02.2008 - Im Verfahren auf Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist - anders als im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis - nicht die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der fehlenden Kraftfahreignung, sondern bei begründeten diesbezüglichen Bedenken der Bewerber um die Fahrerlaubnis für den Nachweis seiner Eignung beweisbelastet. Die Fahrerlaubnis ist daher zu verweigern, wenn die begründeten Zweifel an der Kraftfahreignung nicht ausgeräumt werden konnten bzw. können. - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.10.2012 - OVG |
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