2.3 Exkurs I

Autor: Weingran

Fahrverbote

Im Inland verhängtes Fahrverbot

Wohnsitz im Inland

Geltungsbereich

Deutsche Fahrerlaubnis

Überall (§ 25 Abs. 2 Satz 2 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 2 StGB)

EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Überall (§ 25 Abs. 2 Satz 3 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 3 StGB)

Ausländische Fahrerlaubnis

Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB)

Wohnsitz im Ausland

Geltungsbereich

Deutsche Fahrerlaubnis

Überall (§ 25 Abs. 2 Satz 2 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 2 StGB)

EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB)

Ausländische Fahrerlaubnis

Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB)

Im Ausland verhängtes Fahrverbot

Wohnsitz im Inland

Geltungsbereich

Deutsche Fahrerlaubnis

Nicht Deutschland

EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, einem Fahrverbot unterliegt (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV)

Ausländische Fahrerlaubnis

Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, einem Fahrverbot unterliegt (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV)

Wohnsitz im Ausland

Geltungsbereich

Deutsche Fahrerlaubnis

Nicht Deutschland

EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, einem Fahrverbot unterliegt (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV)

Ausländische Fahrerlaubnis