Autor: Weingran |
Im Inland verhängtes Fahrverbot | |
Wohnsitz im Inland | Geltungsbereich |
Deutsche Fahrerlaubnis | |
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis | |
Ausländische Fahrerlaubnis | Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB) |
Wohnsitz im Ausland | Geltungsbereich |
Deutsche Fahrerlaubnis | |
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis | Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB) |
Ausländische Fahrerlaubnis | Deutschland (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVG, § 44 Abs. 2 Satz 4 StGB) |
Im Ausland verhängtes Fahrverbot | |
Wohnsitz im Inland | Geltungsbereich |
Deutsche Fahrerlaubnis | Nicht Deutschland |
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis | Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, einem Fahrverbot unterliegt (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV) |
Ausländische Fahrerlaubnis | Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, einem Fahrverbot unterliegt (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV) |
Wohnsitz im Ausland | Geltungsbereich |
Deutsche Fahrerlaubnis | Nicht Deutschland |
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis | Deutschland, solange der Betroffene in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, einem Fahrverbot unterliegt (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 FeV) |
Ausländische Fahrerlaubnis |
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