3.1 Ich wurde als Betroffener von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. Muss ich hingehen?

Autor: Sitter

Vernehmung

Dies müssen und dies sollten Sie nicht tun. Die Ihnen dort gestellten Fragen zielen eher darauf ab, Sie zu "überführen", als Ihre Unschuld herauszuarbeiten. Ihr Rechtsanwalt teilt der Polizei mit, dass Sie nicht zum Termin erscheinen werden, und beantragt Akteneinsicht, um die nötige "Waffengleichheit" herzustellen. Erst dann wissen Sie, was gegen Sie vorliegt und ob und inwiefern hierzu Stellung genommen werden soll.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.4.1.1.