3.4 Ist ein Dritter, der Halter ist, verpflichtet, im Anhörungsbogen den Fahrer zu nennen?

Autor: Sitter

Grundsätzlich nicht. Auch dieser ist nicht verpflichtet, auf den Anhörungsbogen überhaupt zu reagieren. Es droht allerdings der Vorwurf fehlender Mitwirkung im OWi-Verfahren, der zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen kann.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.4.1.1 und Kapitel 5.A.7.3).