3.4 Ist ein Dritter, der Halter ist, verpflichtet, im Anhörungsbogen den Fahrer zu nennen?
Autor: Sitter
Grundsätzlich nicht. Auch dieser ist nicht verpflichtet, auf den Anhörungsbogen überhaupt zu reagieren. Es droht allerdings der Vorwurf fehlender Mitwirkung im OWi-Verfahren, der zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen kann.