Autor: Koehl |
Bei allen Eignungsbedenken, die im Zusammenhang mit begangenen Straftaten oder Verkehrsauffälligkeiten unterhalb der strafrechtlichen Schwelle stehen, geht es im Kern um charakterliche Eignungszweifel. Für die charakterlichen Eignungszweifel hat der Gesetzgeber neben den hier dargestellten Beibringungsaufforderungsnormen noch ein spezielles Instrumentarium für die Verkehrssicherheit vorgesehen, nämlich das Fahreignungs-Bewertungssystem, auch Punktsystem genannt.
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