4.6 Wichtige Rechtsprechung zum Thema

Autor: Koehl

Nachstehend finden Sie wichtige Rechtsprechung zum Thema in Leitsätzen:

Allgemeine materiell-rechtliche Rechtfertigung der Abweichung vom Fahreignungs-Bewertungssystem

VG Braunschweig, Beschl. v. 28.01.2020 - 6 B 256/19:

Die Fahrerlaubnisbehörde darf in besonderen Ausnahmefällen abweichend vom Fahreignungs-Bewertungssystem auch eine MPU anordnen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Betroffene durch erneute Verkehrsverstöße die positive Prognose aus einem früheren Eignungsgutachten widerlegt hat, und daher nicht mehr mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass von ihm keine Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen.

VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 21.03.2017 - 3 L 293/17.NW:

Mit dem Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 StVG hat der Gesetzgeber daran festgehalten, dass mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße, wie das frühere Punktsystem, grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV auslösen sollen, sondern i.d.R. das Instrumentarium des § 4 StVG anzuwenden ist. Das Ergreifen anderer Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber wegen Eignungszweifeln, die sich aus den im Fahreignungs-Bewertungssystem erfassten Verkehrsverstößen ergeben, muss auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

VG Braunschweig, Beschl. v. 28.01.2020 - 6 B 256/19: