Autor: Koehl |
Die Aufforderung, eine MPU beizubringen, muss auch formell ordnungsgemäß sein. Hierfür hat die Rechtsprechung strenge Anforderungen entwickelt. § 13 FeV enthält zwar keine ausdrückliche Bezugnahme auf § 11 FeV. Dennoch gelten die in § 11 FeV normierten verfahrensrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung unproblematisch auch für den Anwendungsbereich von § 13 FeV.
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