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Die Parteien streiten um die Folgen eines Unfalles, der sich am 26. April 2000 gegen 15.55 Uhr auf dem Bahnübergang Villenpromenade in B. E. ereignet hat; dazu hat der Senat am heutigen Tage in dem Parallelverfahren 12 U 1533/05 ein Urteil verkündet, auf das hingewiesen wird.
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