KG - Beschluss vom 20.06.2019
3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19
Normen:
StVG § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 22.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 295 OWi 152/19

Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei völligem Übersehen einer roten Ampel an einer komplexen und gefährlichen Kreuzung

KG, Beschluss vom 20.06.2019 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19

DRsp Nr. 2019/10423

Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei völligem Übersehen einer roten Ampel an einer komplexen und gefährlichen Kreuzung

Eine komplexe und gefährliche Kreuzung (hier zweier Magistralen) erfordert von jedem Fahrzeugführer erkennbar hohe Aufmerksamkeit, so dass das Übersehen eines Ampelregisters mit einem Augenblicksversagen oder anderweitig leichter Fahrlässigkeit nicht in Einklang zu bringen ist.

Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 22. März 2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1;

Gründe: