Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts um 31 km/h (§§ 41 Abs. 2 49 StVO, 24 StVG) zu einer Geldbuße von 340 DM verurteilt. Im Bußgeldbescheid waren ursprünglich eine Geldbuße von 170 DM und ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen. Von der Verhängung des Fahrverbots hat das Gericht unter Erhöhung der Geldbuße mit folgender Begründung abgesehen:
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