I.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Rückwärtsfahrens auf der BAB zu einer Geldbuße von 300,00 DM - zahlbar in monatlichen Raten von 100,00 DM - verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt. Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 8. Februar 2000 um 00.30 Uhr mit dem PKW Mitsubishi mit dem amtlichen Kennzeichen NE-G 196 in Recklinghausen den Beschleunigungsstreifen der Tangente am Anschlußkreuz Recklinghausen BAB A 43 auf die BAB A 2 in Fahrtrichtung Hannover. Der Betroffene hatte an seinem Fahrzeug die Rückleuchten an und fuhr rückwärts auf der durchgehenden Fahrbahn.
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