Absicherung von Gefahrenstellen auf der Autobahn im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 2 U 73/99
DRsp Nr. 2004/1323
Absicherung von Gefahrenstellen auf der Autobahn im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht
1. Bei Unfällen müssen Verkehrssicherungsmaßnehmen nicht nur an der Unfallstelle sondern zugleich auch wegen eines etwaigen Gefahrenbereichs getroffen werden, der für das Unfallereignis ursächlich war.2. Eine "aufgrund konstruktionsbedingter Besonderheiten der Autobahn bestehende Gefahrenstelle" erfordert jedenfalls ausreichende Warnhinweise; zur Warnung vor Gefahren durch witterungsbedingte Wasseransammlungen auf der Fahrbahn reicht die Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h, versehen mit dem Zusatzzeichen "bei Nässe", nicht aus.