OLG Thüringen - Beschluss vom 22.04.2010
1 Ss 355/09
Normen:
StPO § 261; StPO § 267; OWiG § 46 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Gera, vom 14.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 160 Js 10813/09

Abstandsmessung durch Nachfahren; ProViDa kein standardisiertes Messverfahren

OLG Thüringen, Beschluss vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 1 Ss 355/09

DRsp Nr. 2011/3160

Abstandsmessung durch Nachfahren; "ProViDa" kein standardisiertes Messverfahren

Die Abstandsmessung mittels des aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug betriebenen Messsystems ProViDa ist kein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dies hat Konsequenzen für die richterliche Überzeugungsbildung und die Darstellung der Messung in den Urteilsgründen.

Das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 14.09.2009 wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Gera zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 261; StPO § 267; OWiG § 46 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Wegen des Vorwurfs, der Betroffene habe als Fahrer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen N am 10.11.2008 um 11.24 Uhr auf der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Gera-Langenberg und Rüdersdorf, Fahrtrichtung Eisenach, bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h den erforderlichen Abstand von 57,50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, sondern der Abstand habe 10 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes betragen, hat die Thüringer Polizei, Zentrale Bußgeldstelle Artern, gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 225 € festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten angeordnet.