Das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 14.09.2009 wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Gera zurückverwiesen.
I. Wegen des Vorwurfs, der Betroffene habe als Fahrer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen N am 10.11.2008 um 11.24 Uhr auf der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Gera-Langenberg und Rüdersdorf, Fahrtrichtung Eisenach, bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h den erforderlichen Abstand von 57,50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, sondern der Abstand habe 10 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes betragen, hat die Thüringer Polizei, Zentrale Bußgeldstelle Artern, gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 225 € festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten angeordnet.
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