Abstellen eines Wohnmobils auf einem Parkplatz in einem Naturschutzgebiet
SchlHOLG, Beschluss vom 17.07.2002 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 33/02 (52/02)
DRsp Nr. 2004/19925
Abstellen eines Wohnmobils auf einem Parkplatz in einem Naturschutzgebiet
Das Abstellen eines Wohnmobils auf einem Parkplatz in einem Naturschutzgebiet stellt Gemeingebrauch dar. Wird das Wohnmobil erst im Anschluss an die Fahrtunterbrechung zu Wohnzwecken genutzt, weil der Fahrer im Übermaß Alkohol zu sich genommen hat, so stellt sich dies, wenn der Parkplatz in einem Naturschutzgebiet liegt, als Verstoss gegen die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dar.