Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 18.01.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, denn das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.
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