AG Bad Homburg v. d. Höhe vom 03.02.1984
15 Js 28673/83 - 8 Cs
Normen:
StGB § 44 Abs.1, § 69;
Fundstellen:
DRsp III(310)114b-e
NJW 1984, 2840
VRS 67, 22
VerkMitt 1984, 70

AG Bad Homburg v. d. Höhe - 03.02.1984 (15 Js 28673/83 - 8 Cs) - DRsp Nr. 1992/11488

AG Bad Homburg v. d. Höhe, vom 03.02.1984 - Aktenzeichen 15 Js 28673/83 - 8 Cs

DRsp Nr. 1992/11488

Entscheidung über die Nebenfolgen im Fall erstmaliger Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr bei einem Täter, der beruflich auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist: (b-c) keine Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfristverhängung wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs, (b) bei zwischenzeitlichem Wegfall der Ungeeignetheit infolge des nachhaltigen Eindrucks einer längeren Führerscheinbeschlagnahme; (c) bei Unverhältnismäßigkeit der Maßregel wegen der Gefahr des Verlustes des (neuen) Arbeitsplatzes; (d-e) keine Verhängung eines Fahrverbots im Fall ursprünglich gegebener Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs, (e) selbst dann nicht, wenn die Ungeeignetheit zwischenzeitlich entfallen ist.

Normenkette:

StGB § 44 Abs.1, § 69;