AG Bad Homburg v. d. Höhe - 03.02.1984 (15 Js 28673/83 - 8 Cs) - DRsp Nr. 1992/11488
AG Bad Homburg v. d. Höhe, vom 03.02.1984 - Aktenzeichen 15 Js 28673/83 - 8 Cs
DRsp Nr. 1992/11488
Entscheidung über die Nebenfolgen im Fall erstmaliger Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr bei einem Täter, der beruflich auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist:(b-c) keine Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfristverhängung wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs,(b) bei zwischenzeitlichem Wegfall der Ungeeignetheit infolge des nachhaltigen Eindrucks einer längeren Führerscheinbeschlagnahme;(c) bei Unverhältnismäßigkeit der Maßregel wegen der Gefahr des Verlustes des (neuen) Arbeitsplatzes;(d-e) keine Verhängung eines Fahrverbots im Fall ursprünglich gegebener Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs,(e) selbst dann nicht, wenn die Ungeeignetheit zwischenzeitlich entfallen ist.