AG Bitterfeld - Beschluß vom 04.05.1999 (6 Gs 751 Js 11184/99) - DRsp Nr. 1999/10148
AG Bitterfeld, Beschluß vom 04.05.1999 - Aktenzeichen 6 Gs 751 Js 11184/99
DRsp Nr. 1999/10148
Von vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis können Lkws der Klasse 3 bis zu 7,5 t ausgenommen werden, wenn der Beschuldigte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und ein zuverlässiger, hohe Verantwortung tragender Mitarbeiter ist sowie eine Ersttrunkenheitsfahrt in der Privatsphäre mit privatem Pkw begangen hat.