AG Brühl - Beschluß vom 04.11.1997 (50 Gs 251/97) - DRsp Nr. 1998/10225
AG Brühl, Beschluß vom 04.11.1997 - Aktenzeichen 50 Gs 251/97
DRsp Nr. 1998/10225
Bei einem für den Beschuldigten sichtverdeckt geschehenden Verkehrsunfall infolge falschen Einbiegens auf eine Autobahn kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, daß dieser den Unfall bemerkt hat.