AG Chemnitz vom 25.09.1997
15 C 3340/97
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1999, 332

AG Chemnitz - 25.09.1997 (15 C 3340/97) - DRsp Nr. 1999/10154

AG Chemnitz, vom 25.09.1997 - Aktenzeichen 15 C 3340/97

DRsp Nr. 1999/10154

Bei der Reparaturkostenabrechnung auf Gutachtenbasis sind bei Notwendigkeit von Lackierarbeiten neben anderen Reparaturarbeiten auch die fiktiven Verbringungskosten zu einer Lackiererei zu ersetzen, da der Geschädigte die Reparaturwerkstatt frei wählen kann und Verbringungskosten üblicherweise anfallen, weil nur noch die wenigsten Werkstätten Lackierarbeiten selbst ausführen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1999, 332