AG Essen - 07.02.1997 (16 C 529/94) - DRsp Nr. 1998/18261
AG Essen, vom 07.02.1997 - Aktenzeichen 16 C 529/94
DRsp Nr. 1998/18261
Bei äußerst geringfügigen Beschädigungen des vorausbefindlichen Fahrzeugs infolge eines Auffahrunfalls sind an den Nachweis des Eintritts eines HWS-Syndroms einer Person im vorausbefindlichen Fahrzeug erhöhte Anforderungen zu stellen (hier: Beschleunigungswirkung des Aufpralls in Höhe von 10 km/h).