AG Freiburg - 31.10.1997 (10 C 2995/97) - DRsp Nr. 1998/18263
AG Freiburg, vom 31.10.1997 - Aktenzeichen 10 C 2995/97
DRsp Nr. 1998/18263
Im Falle einer länger zu erwartenden Ausfallzeit besteht die Pflicht des Geschädigten, vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Vergleichsangebote einzuholen; ansonsten kann sich der Ersatzanspruch am dreifachen Wert der Nutzungsausfallentschädigung orientieren.