AG Gelsenkirchen - Urteil vom 17.10.1997 (2 C 256/96) - DRsp Nr. 1998/18267
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.10.1997 - Aktenzeichen 2 C 256/96
DRsp Nr. 1998/18267
Rechnet der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf Gutachterbasis ab, kann er die in dem Gutachten ausgewiesenen Stundensätze einer Vertragswerkstatt ersetzt verlangen und muß sich nicht auf niedrigere durchschnittliche Stundensätze, ermittelt unter Zugrundelegung der Preise von Reparaturwerkstätten aller Art, verweisen lassen.