AG Gemünden - Beschluß vom 03.02.1997 (OWi 372 Js 59889/96) - DRsp Nr. 1997/5943
AG Gemünden, Beschluß vom 03.02.1997 - Aktenzeichen OWi 372 Js 59889/96
DRsp Nr. 1997/5943
Eine Behinderung durch Langsamfahren i.S. des § 3 Abs. 2StVO ist gegeben, wenn auf einer ca. drei Kilometer langen, leicht kurvigen und links und rechts der Fahrbahn mit Bäumen bewachsenen Strecke eine Geschwindigkeit von lediglich ca. 45-50 km/h eingehalten wird, obwohl der Betroffene dort 100 km/h hätte fahren dürfen und können.