AG Rostock vom 21.01.1997
45 C 298/96
Normen:
StVG §§ 7, 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
SP 1997, 150

AG Rostock - 21.01.1997 (45 C 298/96) - DRsp Nr. 1997/6212

AG Rostock, vom 21.01.1997 - Aktenzeichen 45 C 298/96

DRsp Nr. 1997/6212

Das Befahren eines Parkplatzes erfordert auch vom Vofahrtberechtigten besondere Vorsicht, weil ständig Fahrzeuge in Parklücken ein- und ausfahren. Ist darüber hinaus die Sicht durch parkende Fahrzeuge behindert, so ist ein Langsamfahren bei steter Bremsbereitschaft geboten. Das Gebot, an eine nicht besonders geregelte Kreuzung heranzufahren, dient auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.

Normenkette:

StVG §§ 7, 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
SP 1997, 150