AG St. Ingbert - Urteil vom 13.11.1997 (9 C 276/97) - DRsp Nr. 1999/1982
AG St. Ingbert, Urteil vom 13.11.1997 - Aktenzeichen 9 C 276/97
DRsp Nr. 1999/1982
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts anläßlich eines Verkehrsunfalls kann nicht in den Vorwurf eines Straftatbestandes und einer Ordnungswidrigkeit aufgespalten werden, da es vorliegend um eine einheitliche Tat geht.